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Tätigkeitsschwerpunkte
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei
liegen im Arbeits- und Sozialrecht
sowie der Strafverteidigung.
Arbeitsrecht
- Im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht werden
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen vertreten. In
der Sache konkret und konsequent.
Ziel ist aber regelmäßig eine vorprozessuale Regelung,
die konstruktive und zukunftsfähige Lösungen anstrebt.
Entsprechend wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit den Interessen-
vertretungen (Betriebs- oder Personalräte) gestaltet.
Sozialrecht
- Kernthemen sind im Sozialrecht die Arbeitsförderung
(SGB III), die
Zusammenarbeit bzw. Auseinandersetzung mit der Bundesagentur
für
Arbeit, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II,
Hartz -
Gesetzgebung) und die Zusammenarbeit bzw. Auseinandersetzung
mit den zuständigen kommunalen Arbeitsgemeinschaften.
Strafverteidigung
- Im Strafrecht werden die berechtigten tatbestandlichen
und prozessualen
Möglichkeiten zur Strafverteidigung genutzt, um gegen
Staatsanwaltschaft
und erkennenden Gericht akzeptable Ergebnisse zu erzielen.
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