Tätigkeitsschwerpunkte
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen im Arbeits- und Sozialrecht
sowie der Strafverteidigung.

Arbeitsrecht
  • Im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen vertreten. In der Sache konkret und konsequent.
    Ziel ist aber regelmäßig eine vorprozessuale Regelung, die konstruktive und zukunftsfähige Lösungen anstrebt.
    Entsprechend wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Interessen-
    vertretungen (Betriebs- oder Personalräte) gestaltet.

Sozialrecht
  • Kernthemen sind im Sozialrecht die Arbeitsförderung (SGB III), die
    Zusammenarbeit bzw. Auseinandersetzung mit der Bundesagentur für
    Arbeit, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II, Hartz -
    Gesetzgebung) und die Zusammenarbeit bzw. Auseinandersetzung
    mit den zuständigen kommunalen Arbeitsgemeinschaften.

Strafverteidigung
  • Im Strafrecht werden die berechtigten tatbestandlichen und prozessualen
    Möglichkeiten zur Strafverteidigung genutzt, um gegen Staatsanwaltschaft
    und erkennenden Gericht akzeptable Ergebnisse zu erzielen.
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